Messen und Prüfen

Um Arbeitsunfälle und damit verbundene Sach- und Personenschäden zu vermeiden müssen Unternehmer folgende Rechtsgrundlagen beachten.

  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und
  • DGUV Vorschrift 3 und 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“

Hieraus ergeben sich wiederkehrende Prüfungen für die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (§§14 – 17 BetrSichV; §5 Abs. 1 Nr. 2. DGUV Vorschrift 3 und 4).

 

Was wird nach DGUV Vorschrift 3/4  geprüft?

  • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel
  • Elektrische Anlagen (stationär oder nicht stationär)
  • Elektrische Maschinen und Anlagen

Prüfung ortsveränderlicher Anlagen

Was beinhaltet die Prüfung?

 

Besichtigen

Das Besichtigen des Prüflings ist der wichtigste Bestandteil der Prüfung, da die meisten Mängel durch Sichtprüfung erkannt werden.

  • Eignung des Arbeitsmittels für den Einsatzbereich
  • Stecker und Kupplungen auf Beschädigung, Verschleiß, Korrosion, Brüche
  • Anschlussleitung auf Wirkung der Zugentlastung, Knickschutz, Schutzklassen, Querschnitt und Einsatzbereich
  • Gehäuse auf Schäden, Verschmutzung, Korrosion und Überlastung
  • Typenschild auf Lesbarkeit

 

Messen

Es wird die Wirksamkeit der Schutzmaßnahme gegen elektrischen Schlag sichergestellt. Dabei ist zu überprüfen, ob die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden.

 Schutzleiterwiderstand

  • Isolationswiderstand
  • Schutzleiterstrom
  • Berührungsstrom
  • Isolationswiderstand

 

Erproben

Ein Erproben der Funktion(en) des Prüflings oder seiner Teile ist nur insoweit vorzunehmen,wie es zum Nachweis der Sicherheit erforderlich ist.

  • Schalter,
  • Not-Aus-Einrichtungen,
  • Ver-/Entriegelungen,
  • selbstschließende Abdeckungen,
  • Melde- und Kontrollleuchten,
  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) durch Betätigung der Prüftaste

 

 

 

Prüfung ortsfester Anlagen

Was beinhaltet die Prüfung?

Besichtigen

Das Besichtigen muss die zusätzlichen Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art nach der Normenreihe VDE 0100-7XX einschließen, z. B. hinsichtlich des Feuchtigkeits- oder des Brand- und Explosionsschutzes.

 

  • Nachweis der vorangegangenen Prüfung
  • (Prüfberichte, welche Aufzeichnungen aller Prüfschritte und deren Ergebnisse, insbesondere zu Messungen und Erprobungen enthalten.)
  • Dokumentationsunterlagen
  • (Schaltungsunterlagen vorhanden und vollständig)
  • Kennzeichnungen
  • (Betriebsräume, Verteilerstromkreise, Kabel und Leiter, Klemmen, Sicherungen, Schalter)
  • Zugänglichkeit
  • (Sicherer Zugang zum Bedienen und Warten der Anlage.
  • Schutzmaßnahmen allgemein
  • (Schutz gegen direktes Berühren, Schutz bei indirektem Berühren, Erder, Potentialausgleich)
  • Anlagenschutz
  • (Sind Kabel, Leitungen und Stromschienen nach Strombelastbarkeit und Spannungsfall ausreichend dimensioniert?)
  • Sind negative Veränderungen erkennbar?
  • (Anzeichen thermischer Überbeanspruchung erkennbar, z. B. Verfärbungen oder Verformungen oder Manipulationen erkennbar)

 

Messen

Durch Messen wird festgestellt, ob die Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen gegen elektrischen Schlag sichergestellt ist.

 

  • Spannungen zwischen allen Außenleitern, zu Neutral- und Schutzleiter
  • Nachweis der Niederohmigkeit des Schutzleitersystems
  • Prüfung der Schutzmaßnahmen durch automatische Abschaltung der
  • Stromversorgung (Überprüfung der Abschaltbedingungen)
  • Isolationswiderstand
  • Drehfeldmessung

Zusätzliche Messungen:

  • Erdungsmessung
  • Netzanalyse, Frequenzanalyse
  • Neutralleiter- und Schutzleiterstrommessung
  • Thermographie

 

Erproben

 Hierbei wird die Wirksamkeit der Schutz- und Meldeeinrichtungen überprüft,

 

  • Fehlerstrom-Schutzeinrichtung (RCD) durch Betätigen der Prüftaste
  • Wirksamkeit von Stromkreisen und Betriebsmitteln
  • Funktionsfähigkeit von erforderlichen Melde- und Anzeigeeinrichtungen
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